

19
September 2019 | Amtsblatt Eisenstadt
L A N D E S H A U P T S T A D T E I S E N S T A D T
NATIONALRATSWAHL 2019
DAS WICHTIGSTE FÜR SIE IM ÜBERBLICK
Am
Sonntag, dem 29. September 2019
, findet in Österreich die Nationalratswahl 2019 statt.
WER ISTWAHLBERECHTIGT?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger, die bis zum29. September 2003 geboren wurden und
ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag derWahl, dem9. Juli
2019, in Eisenstadt begründet haben.
Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind nicht
wahlberechtigt.
WO KANN ICHWÄHLEN?
Alle in Eisenstadt wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei
Wochen vor derWahl die "AmtlicheWahlinformation" per Post
zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständigesWahllokal.
Ein Tipp: Wenn Sie die "AmtlicheWahlinformation" zur Stimmabgabe
insWahllokal mitnehmen, werden Sie schneller imWählerverzeichnis
gefunden.
BRIEFWAHL
Wenn Sie amWahltag nicht in Ihrem zuständigenWahllokal wählen
können (zumBeispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen
Gründen oder wegen eines Aufenthalts imAusland), haben
Sie die Möglichkeit, mit einerWahlkarte per Briefwahl an der
Nationalratswahl 2019 teilzunehmen.
Sie können die Stimme
sofort nach Erhalt derWahlkarte
abgeben und
müssen nicht bis zumWahltag damit zuwarten.
DieWahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In derWahlkarte
befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes
Wahlkuvert. Auf derWahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung
der Briefwahl. Weiteres ist derWahlkarte ein Informationsblatt
angeschlossen.
Die Briefwahl können Sie ausüben
, indem Sie
• zunächst derWahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das
gummierteWahlkuvert entnehmen, dann
• den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und
unbeeinflusst ausfüllen,
• den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in dasWahlkuvert legen,
dieses zukleben und in dieWahlkarte zurücklegen, anschließend
• durch Unterschrift auf derWahlkarte eidesstattlich erklären, dass
Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und
unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich dieWahlkarte
zukleben und
• dafür sorgen, dass dieWahlkarte rechtzeitig bis
spätestens zum
Wahltag, dem 29. September 2019, 17 Uhr
, bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde eintrifft.
Sie können dieWahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen,
auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.
WIE BEANTRAGE ICH EINEWAHLKARTE?
EinenWahlkartenantrag können Sie bis zum
25. September 2019
schriftlich (online unter
www.wahlkartenantrag.at,per E-Mail oder
Fax) oder bis zum
27. September 2019, 12 Uhr
, persönlich bei jener
Gemeinde, wo Sie in derWählerevidenz eingetragen sind stellen.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Bei einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben bzw. Beilagen
unbedingt notwendig:
• Begründung, warum eineWahlkarte benötigt wird
• Vor- und Familienname
• Geburtsdatumund – ort
• Nachweis der Identität: Kopie amtl. Lichtbildausweis, Angabe
Reisepass-, Personalausweisnummer, qualifizierte elektronische
Signatur
• Wohnadresse (Hauptwohnsitz)
• Zustelladresse, wenn dieWahlkarte nicht an dieWohnadresse
geschickt werden soll.
ZUSTELLUNG DERWAHLKARTE
Schriftlich beantragteWahlkarten werden grundsätzlich
eingeschrieben an dieWohnadresse versendet. Es ist möglich, eine
Zustelladresse (z. B. die Anschrift des Arbeitsplatzes) imAntrag
anzugeben, um sich einen zusätzlichenWeg zur Post zu ersparen.
Der Versand derWahlkarten beginnt voraussichtlichmit 2. September
2019.
Am schnellsten erhalten Sie IhreWahlkarte, wenn Sie diese persönlich
bei Ihrer Gemeinde, wo Sie in dieWählerevidenz eingetragen sind,
abholen.
Wenn Sie eine Zustellung derWahlkarte wünschen, bedenken
Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie IhreWahlkarte
rechtzeitig!
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
Wenn Sie eineWahlkarte für die Nationalratswahl 2019 beantragt
und erhalten haben, dürfen Sie nur mit derWahlkarte an derWahl
teilnehmen. DieWahlkarte müssen Sie auch bei einer Stimmabgabe in
Ihrem zuständigenWahllokal unbedingt mitbringen.
Sie bekommen keine neueWahlkarte, wenn Sie IhreWahlkarte
verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.
AMWAHLTAG
Vergessen Sie bitte nicht, ein Identitätsdokument (z.B. Reisepass,
Personalausweis, Führerschein) zumWählenmitzunehmen.
Haben Sie eineWahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei
der Stimmabgabe in einemWahllokal - dies gilt auch bei der
Stimmabgabe in Ihrem zuständigenWahllokal - unbedingt
mitnehmen, sonst können Sie imWahllokal nicht wählen.
Die "AmtlicheWahlinformation" ist kein Identitätsdokument. Nehmen
Sie die "AmtlicheWahlinformation" zumWählenmit, werden Sie
schneller imWählerverzeichnis gefunden.
WEITERE INFORMATIONEN ZUR NATIONALRATSWAHL 2019
FINDEN SIE UNTER:
https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/Nationalratswahl_2019/start.aspx
EISENSTADT.
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