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September 2019 | Amtsblatt Eisenstadt

L A N D E S H A U P T S T A D T E I S E N S T A D T

NATIONALRATSWAHL 2019

DAS WICHTIGSTE FÜR SIE IM ÜBERBLICK

Am

Sonntag, dem 29. September 2019

, findet in Österreich die Nationalratswahl 2019 statt.

WER ISTWAHLBERECHTIGT?

Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürgerinnen und

Staatsbürger, die bis zum29. September 2003 geboren wurden und

ihren Hauptwohnsitz spätestens am Stichtag derWahl, dem9. Juli

2019, in Eisenstadt begründet haben.

Nichtösterreichische EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sind nicht

wahlberechtigt.

WO KANN ICHWÄHLEN?

Alle in Eisenstadt wahlberechtigten Personen erhalten rund zwei

Wochen vor derWahl die "AmtlicheWahlinformation" per Post

zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständigesWahllokal.

Ein Tipp: Wenn Sie die "AmtlicheWahlinformation" zur Stimmabgabe

insWahllokal mitnehmen, werden Sie schneller imWählerverzeichnis

gefunden.

BRIEFWAHL

Wenn Sie amWahltag nicht in Ihrem zuständigenWahllokal wählen

können (zumBeispiel wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen

Gründen oder wegen eines Aufenthalts imAusland), haben

Sie die Möglichkeit, mit einerWahlkarte per Briefwahl an der

Nationalratswahl 2019 teilzunehmen.

Sie können die Stimme

sofort nach Erhalt derWahlkarte

abgeben und

müssen nicht bis zumWahltag damit zuwarten.

DieWahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In derWahlkarte

befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes

Wahlkuvert. Auf derWahlkarte finden Sie Instruktionen zur Ausübung

der Briefwahl. Weiteres ist derWahlkarte ein Informationsblatt

angeschlossen.

Die Briefwahl können Sie ausüben

, indem Sie

• zunächst derWahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das

gummierteWahlkuvert entnehmen, dann

• den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und

unbeeinflusst ausfüllen,

• den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in dasWahlkuvert legen,

dieses zukleben und in dieWahlkarte zurücklegen, anschließend

• durch Unterschrift auf derWahlkarte eidesstattlich erklären, dass

Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und

unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich dieWahlkarte

zukleben und

• dafür sorgen, dass dieWahlkarte rechtzeitig bis

spätestens zum

Wahltag, dem 29. September 2019, 17 Uhr

, bei der zuständigen

Bezirkswahlbehörde eintrifft.

Sie können dieWahlkarte z. B. in einen Briefkasten der Post einwerfen,

auf einer Postgeschäftsstelle aufgeben oder bei der zuständigen

Bezirkswahlbehörde direkt abgeben.

WIE BEANTRAGE ICH EINEWAHLKARTE?

EinenWahlkartenantrag können Sie bis zum

25. September 2019

schriftlich (online unter

www.wahlkartenantrag.at,

per E-Mail oder

Fax) oder bis zum

27. September 2019, 12 Uhr

, persönlich bei jener

Gemeinde, wo Sie in derWählerevidenz eingetragen sind stellen.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Bei einem schriftlichen Antrag sind folgende Angaben bzw. Beilagen

unbedingt notwendig:

• Begründung, warum eineWahlkarte benötigt wird

• Vor- und Familienname

• Geburtsdatumund – ort

• Nachweis der Identität: Kopie amtl. Lichtbildausweis, Angabe

Reisepass-, Personalausweisnummer, qualifizierte elektronische

Signatur

• Wohnadresse (Hauptwohnsitz)

• Zustelladresse, wenn dieWahlkarte nicht an dieWohnadresse

geschickt werden soll.

ZUSTELLUNG DERWAHLKARTE

Schriftlich beantragteWahlkarten werden grundsätzlich

eingeschrieben an dieWohnadresse versendet. Es ist möglich, eine

Zustelladresse (z. B. die Anschrift des Arbeitsplatzes) imAntrag

anzugeben, um sich einen zusätzlichenWeg zur Post zu ersparen.

Der Versand derWahlkarten beginnt voraussichtlichmit 2. September

2019.

Am schnellsten erhalten Sie IhreWahlkarte, wenn Sie diese persönlich

bei Ihrer Gemeinde, wo Sie in dieWählerevidenz eingetragen sind,

abholen.

Wenn Sie eine Zustellung derWahlkarte wünschen, bedenken

Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie IhreWahlkarte

rechtzeitig!

ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

Wenn Sie eineWahlkarte für die Nationalratswahl 2019 beantragt

und erhalten haben, dürfen Sie nur mit derWahlkarte an derWahl

teilnehmen. DieWahlkarte müssen Sie auch bei einer Stimmabgabe in

Ihrem zuständigenWahllokal unbedingt mitbringen.

Sie bekommen keine neueWahlkarte, wenn Sie IhreWahlkarte

verlieren. Ein Duplikat darf nicht ausgestellt werden.

AMWAHLTAG

Vergessen Sie bitte nicht, ein Identitätsdokument (z.B. Reisepass,

Personalausweis, Führerschein) zumWählenmitzunehmen.

Haben Sie eineWahlkarte beantragt, müssen Sie diese bei

der Stimmabgabe in einemWahllokal - dies gilt auch bei der

Stimmabgabe in Ihrem zuständigenWahllokal - unbedingt

mitnehmen, sonst können Sie imWahllokal nicht wählen.

Die "AmtlicheWahlinformation" ist kein Identitätsdokument. Nehmen

Sie die "AmtlicheWahlinformation" zumWählenmit, werden Sie

schneller imWählerverzeichnis gefunden.

WEITERE INFORMATIONEN ZUR NATIONALRATSWAHL 2019

FINDEN SIE UNTER:

https://www.bmi.gv.at/412/Nationalratswahlen/

Nationalratswahl_2019/start.aspx

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