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Amtsblatt Eisenstadt | Juli/August 2018

L A N D E S H A U P T S TA D T E I S E N S TA D T

In Eisenstadt kann künftig die Parkkralle zum Einsatz kom-

men. Auf Initiative der Landeshauptstadt Freistadt Eisen-

stadt hat der Landtag das Burgenländische Kurzparkzonen-

gebührengesetz geändert, um auch gegen ausländische

Parksünder erfolgreich vorgehen zu können und damit

die faktische Ungleichbehandlung von Österreichern und

Nichtösterreichern zu beheben.

Ab Juli besteht in Eisenstadt die Möglichkeit technische

Wegfahrsperren – sogenannte Parkkrallen – einzusetzen,

um Parkstrafen einzuheben. In den ersten beiden Wochen

gilt noch eine „Schonfrist“, bei der Fahrzeuglenker mittels

Informationsschreiben an der Windschutzscheibe über die

Möglichkeit der Anbringung einer Parkkralle in Kenntnis

gesetzt werden. Erst ab dem 16. Juli werden dann wirklich

Parkkrallen angebracht.

„Dadurch wird die Strafverfolgung von Lenkern mit mehre-

ren Übertretungen wesentlich erleichtert und Strafen die

sonst uneinbringlich sind, insbesondere bei ausländischen

Lenkern, können besser verfolgt werden“, betont Bürger-

meister Thomas Steiner.

Diese Möglichkeit wurde mit der letzten Novelle des Bgld.

Kurzparkzonengebührengesetzes LGBL. Nr. 7/2018 geschaf-

fen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen

ist, dass

1. die Strafverfolgung des Lenkers aus in seiner Person ge-

legenen Gründen offenbar unmöglich oder wesentlich

erschwert sein werde und

2. es sich um mehrfache und in einem zeitlichen Zusam-

menhang stehende Übertretungen handelt, die Orga-

ne der Straßenaufsicht technische Sperren (Parkkrallen)

an das Fahrzeug anlegen, um den Lenker am Wegfah-

ren zu hindern.

Bevor die Parkkrallen tatsächlich eingesetzt werden, sollen

die Fahrzeuglenker bei Ausstellung einer Organstrafver-

fügung darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie bei

Nichteinbezahlung des Strafbetrages imWiederholungsfal-

le mit der Anlegung einer Parkkralle zu rechnen haben.

In der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2018 hat der Eisen-

städter Gemeinderat beschlossen, von der Möglichkeit der

Verwendung von Parkkrallen Gebrauch zu machen und die

Kurzparkzonengebührenverordnung der Landeshauptstadt

Freistadt Eisenstadt entsprechend angepasst.

Bei Montage einer Parkkralle erhält der Fahrzeuglenker

gleichzeitig am Fahrzeug eine Information, dass eine tech-

nische Sperre angebracht worden ist, eine Inbetriebnahme

des Fahrzeuges mit der angebrachten technischen Sperre

ohne Beschädigung nicht möglich ist und die Entfernung

der Wegfahrsperre erst nach Begleichung des Strafbetrages

bzw. der offenen Strafbeträge vorgenommen wird, sowie

unter welcher Telefonnummer weitere Auskünfte eingeholt

werden können.

> Bei wiederholter Nichtbezahlung der Strafe:

In Eisenstadt kann künftig Parkkralle zum Einsatz kommen