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Amtsblatt Eisenstadt | April 2018
L A N D E S H A U P T S T A D T E I S E N S T A D T
Gewalt gegen Frauen passiert meist dort, wo man sich ei-
gentlich sicher und geborgen fühlen sollte – in den eigenen
vier Wänden. Die Statistik belegt: Opfer von Gewalt in der
Privatsphäre sind in den meisten Fällen Frauen, Kinder und
ältere Menschen. Gewalt wird nicht nur körperlich, sondern
oft auch in subtileren Formen psychisch ausgeübt.
Hier handelt es sich meist nicht um ein einzelnes Vor-
kommnis. Die Verhaltensweisen und Strategien des Ge-
fährders sind meist nicht von alleine zu stoppen, oft hilft
hier nur Hilfe von außen durch professionelle Beratung und
Betreuung durch Hilfseinrichtungen und Beratungsstellen
wie das Gewaltschutzzentrum Burgenland. Im Notfall je-
doch immer die Polizei unter 133 rufen!
Dies gilt für gefährdete Menschen, aber genauso auch für
Personen, die jemanden kennen, der davon betroffen ist!
Fest steht, dass es keine Rechtfertigung für Gewalt gibt und
ein sofortiges Handeln weiteres Leid unterbinden kann.
>
Wegweisung und Betretungsverbot
Das Gewaltschutzgesetz ermächtigt die Polizei, einen Ge-
fährder aus der Wohnung, in der die gefährdete Person
lebt, wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot für
zwei Wochen zu belegen. Wenn Kinder bedroht sind, kann
dies auch auf Schule, Kindergarten und Hort ausgeweitet
werden. Sollte nach Ablauf der zwei Wochen noch weiterer
Schutz erforderlich sein, kann am Bezirksgericht eine Einst-
weilige Verfügung vom Opfer beantragt werden.
Infos auch unter:
www.gewaltschutzzentrum.at www.frauenhaus-burgenland.at.
Einen sicheren Schutz in der Privatsphäre wünscht Ihnen
Ihr GEMEINSAM.SICHER – Team
Ihre Polizei – immer für Sie da!
> GEMEINSAM.SICHER
Gewalt ist keine Privatsache
Mittwoch, 4. April 2018
09.00 - 12.00 Uhr EZE
Montag, 9. April 2018
09.30 - 12.00 Uhr Fuzo bzw. Bürgerservicestelle
Donnerstag, 19. April 2018
09.00 - 12.00 Uhr EZE
Mittwoch, 25. April 2018
09.30 - 12.00 Uhr Fuzo bzw. Bürgerservicestelle
Info-Stände der Sicherheitsbeauftragten