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Amtsblatt Eisenstadt | Feber 2017
Gemeinsam.Sicher gegen Autodiebstahl und -einbruch
Auch ohne besonders teuren Aufwand lässt sich ein effek-
tiver Schutz erzielen. Wer die Augen offen hält und schon
beim Kauf seines Fahrzeuges auf wichtige Details achtet,
kann sich später vielerlei Scherereien ersparen. Doch den-
ken Sie daran: Auch der beste Diebstahlschutz kann nur
dann greifen, wenn beim Verlassen des Fahrzeuges auch
alle notwendigen Vorkehrungen getroffen sind.
Verhalten beimVerlassen bzw. Abstellen des Fahrzeuges:
• Parken Sie hochwertige Fahrzeuge wenn möglich nicht
am Straßenrand oder in ungesicherten Carports.
• Nutzen Sie eine abschließbare Garage oder stellen Sie Ihr
Fahrzeug zumindest an gut beleuchteten und belebten
Straßen ab.
• Achten Sie auf Personen oder Fahrzeuge mit auswärtigen
Kennzeichen, die mehrmals langsam durch die Straßen
„streifen“ und notieren Sie sich das Kennzeichen. Informie-
ren Sie anschließend die Polizei.
• Achten Sie auch auf Personen, die Ihr Fahrzeug fotogra-
fieren. Dies kann bereits eine Vorbereitungshandlung für
einen späteren Diebstahl sein. Hochwertige Fahrzeuge
werden oft auf Bestellung gestohlen.
• Ziehen Sie den Zündschlüssel immer ab – auch bei kurzer
Abwesenheit (z.B. beim Tanken, Zeitungskauf). Nur so ist
im Regelfall auch die Wegfahrsperre aktiviert.
• Lassen Sie das Lenkradschloss immer einrasten.
• Ist Ihr Fahrzeug mit einer Diebstahlwarnanlage ausge-
stattet, nehmen Sie diese auch in Betrieb.
• Schließen Sie Fenster, Türen, Kofferraum, Schiebedach,
Tankdeckel/-klappe, auch wenn Sie sich nur kurz vom Fahr-
zeug entfernen. Ein abgeschlossener Tankdeckel erschwert
einem Dieb das Tanken zum „Nulltarif“. Denken Sie auch
daran, das Dach Ihres Cabrios zu verschließen.
• Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrzeug das Verriegeln der
Türen mit der Funkfernbedienung durch ein optisches Si-
gnal quittiert. Funkblocker können das Funksignal Ihrer
Fernbedienung stören, sodass Ihr Fahrzeug dann nicht ver-
schlossen ist.
• Verstecken Sie Ersatzschlüssel nicht am oder im Fahrzeug
– auch diese Verstecke sind den Dieben bekannt. Denken
Sie daran: Nach der Rechtsprechung ist das Zurücklassen
eines Zweitschlüssels im Fahrzeug eine grobe Fahrlässig-
keit, die den Versicherer im Falle eines Auto-Diebstahls von
der Leistung befreit.
• Lassen Sie keine Schlüssel unbeaufsichtigt in Jacken- bzw.
Manteltaschen zurück, wenn Sie diese in Gaststätten an der
Garderobe oder in Umkleidekabinen aufhängen.
• Wenn Ihnen ein Autoschlüssel entwendet wurde oder
Sie ihn verloren haben, fahren Sie umgehend zu Ihrer Fach-
werkstatt. Dort gibt es Möglichkeiten, den Schlüssel sofort
zu sperren.