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Amtsblatt Eisenstadt | November 2017
L A N D E S H A U P T S T A D T E I S E N S T A D T
> 48 Mann und 14 Fahrzeuge sind einsatzbereit
Städtischer Winterdienst und Anrainerpflichten
In den kalten Wintermonaten liegt das Hauptaugenmerk
der städtischenWirtschaftsbetriebe auf demWinterdienst.
Die Mitarbeiter sind schon jetzt bestens darauf vorberei-
tet: Der Salzsilo ist aufgefüllt und die Fahrzeuge sind bereit
zum Einsatz.
Der Dienst für die Bauhof-Mitarbeiter beginnt dabei schon
sehr früh. Um 3 Uhr morgens überzeugt sich täglich ein
Mitarbeiter von der Notwendigkeit eines Einsatzes durch
Kontrollfahrten. Bei Schnee oder Eis wird das Winterdienst-
team alarmiert, ab 4 Uhr beginnt die Räumung. Bei einem
Volleinsatz sind dabei 48 Mann mit drei PKW, vier Klein-
traktoren, fünf LKW und zwei großen Traktoren im Einsatz.
Zwölf Mann reinigen Gehsteige und Gassen der Innenstadt
händisch mit Schaufeln. Die Schneeräumung dauert je
nach Schneemenge bis zu vier Stunden für das gesamte
Stadtgebiet.
„Unseren Mitarbeitern ist das höchste Lob auszusprechen.
Sie sind in dieser harten Zeit unermüdlich im Einsatz, um
die Straßen und Gehwege von Schneemassen zu befreien“,
ist Bürgermeister Thomas Steiner von der guten Arbeit der
Wirtschaftsbetriebe überzeugt.
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Anrainer und Gemeinde – Zusammenarbeit imWinter
Aber nicht nur die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs
sind bei Schneefall fleißig im Einsatz, auch Anrainer tref-
fen laut Straßenverkehrsordnung (§ 93 StVO) zahlreiche
Pflichten. Liegenschaftseigentümer im Ortsgebiet haben
die Gehsteige entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6.00
bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen sauber zu
halten und bei Schnee und Glatteis für Streuung zu sorgen.
Ausgenommen davon sind lediglich unbebaute land- und
forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Wenn kein Geh-
steig vorhanden ist, ist der Straßenrand in einer Breite von
einem Meter sauber zu halten oder zu bestreuen. Ferner
haben Liegenschaftseigentümer dafür zu sorgen, dass
Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer
an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.
„Wir bekommen im Winter immer wieder Anrufe von Bür-
gerinnen und Bürgern, die sich über nicht geräumte Geh-
wege beschweren. Ich appelliere daher an alle, den Anrai-
nerpflichten nachzukommen. Die Stadtgemeinde erledigt
ihre Aufgaben gewissenhaft und die Liegenschaftsbesitzer
sollten auch ihren Teil dazu beitragen“, appelliert Bürger-
meister Steiner an die Bevölkerung.
Die Verletzung dieser Obliegenheitspflichten kann schwer-
wiegende Konsequenzen nach sich ziehen: Neben einer
Verwaltungsstrafe von bis zu 72 Euro gemäß § 99 Abs. 4
StVO können, im Falle einer Verletzung eines Passanten,
strafrechtliche (Körperverletzung) und zivilrechtliche Fol-
gen (Schmerzengeld, Verdienstentgang etc.) auf den Lie-
genschaftseigentümer zukommen.
Der Bauhof ist für denWinterdienst schon bestens gerüstet.