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Amtsblatt Eisenstadt | November 2017

L A N D E S H A U P T S T A D T E I S E N S T A D T

> 48 Mann und 14 Fahrzeuge sind einsatzbereit

Städtischer Winterdienst und Anrainerpflichten

In den kalten Wintermonaten liegt das Hauptaugenmerk

der städtischenWirtschaftsbetriebe auf demWinterdienst.

Die Mitarbeiter sind schon jetzt bestens darauf vorberei-

tet: Der Salzsilo ist aufgefüllt und die Fahrzeuge sind bereit

zum Einsatz.

Der Dienst für die Bauhof-Mitarbeiter beginnt dabei schon

sehr früh. Um 3 Uhr morgens überzeugt sich täglich ein

Mitarbeiter von der Notwendigkeit eines Einsatzes durch

Kontrollfahrten. Bei Schnee oder Eis wird das Winterdienst-

team alarmiert, ab 4 Uhr beginnt die Räumung. Bei einem

Volleinsatz sind dabei 48 Mann mit drei PKW, vier Klein-

traktoren, fünf LKW und zwei großen Traktoren im Einsatz.

Zwölf Mann reinigen Gehsteige und Gassen der Innenstadt

händisch mit Schaufeln. Die Schneeräumung dauert je

nach Schneemenge bis zu vier Stunden für das gesamte

Stadtgebiet.

„Unseren Mitarbeitern ist das höchste Lob auszusprechen.

Sie sind in dieser harten Zeit unermüdlich im Einsatz, um

die Straßen und Gehwege von Schneemassen zu befreien“,

ist Bürgermeister Thomas Steiner von der guten Arbeit der

Wirtschaftsbetriebe überzeugt.

>

Anrainer und Gemeinde – Zusammenarbeit imWinter

Aber nicht nur die Mitarbeiter des Städtischen Bauhofs

sind bei Schneefall fleißig im Einsatz, auch Anrainer tref-

fen laut Straßenverkehrsordnung (§ 93 StVO) zahlreiche

Pflichten. Liegenschaftseigentümer im Ortsgebiet haben

die Gehsteige entlang der Liegenschaft in der Zeit von 6.00

bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen sauber zu

halten und bei Schnee und Glatteis für Streuung zu sorgen.

Ausgenommen davon sind lediglich unbebaute land- und

forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke. Wenn kein Geh-

steig vorhanden ist, ist der Straßenrand in einer Breite von

einem Meter sauber zu halten oder zu bestreuen. Ferner

haben Liegenschaftseigentümer dafür zu sorgen, dass

Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer

an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.

„Wir bekommen im Winter immer wieder Anrufe von Bür-

gerinnen und Bürgern, die sich über nicht geräumte Geh-

wege beschweren. Ich appelliere daher an alle, den Anrai-

nerpflichten nachzukommen. Die Stadtgemeinde erledigt

ihre Aufgaben gewissenhaft und die Liegenschaftsbesitzer

sollten auch ihren Teil dazu beitragen“, appelliert Bürger-

meister Steiner an die Bevölkerung.

Die Verletzung dieser Obliegenheitspflichten kann schwer-

wiegende Konsequenzen nach sich ziehen: Neben einer

Verwaltungsstrafe von bis zu 72 Euro gemäß § 99 Abs. 4

StVO können, im Falle einer Verletzung eines Passanten,

strafrechtliche (Körperverletzung) und zivilrechtliche Fol-

gen (Schmerzengeld, Verdienstentgang etc.) auf den Lie-

genschaftseigentümer zukommen.

Der Bauhof ist für denWinterdienst schon bestens gerüstet.