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Amtsblatt Eisenstadt | September 2017
L A N D E S H A U P T S T A D T E I S E N S T A D T
> Amtsstunden Stadtbezirksvorsteher
Istvan Deli, BA – Eisenstadt
> Montag, 11. 09.2017
17 bis 18 Uhr
Grätzltreff Oberberg, Kircheng. 1
0676/75 12 348
Josef Weidinger – Kleinhöflein
> Freitag, 29.09.2017
18 bis 19 Uhr
Martinshof, 1. Stock
0664 / 540 40 68
Heidi Hahnekamp – St. Georgen
> Sprechstunden nach telefonischer
Vereinbarung.
0650 / 82 62 729
Änderung Windelsäcke durch den BMV seit 1. Juli 2017
Folgende Änderungen sind seit 1. Juli 2017
bei den Windelsäcken in Kraft getreten:
Familien mit einem Pflegefall erhalten über schriftlichen
Antrag, demder Nachweis über den Pflegegeldbezug und
die Bestätigung des Hausarztes über die Notwendigkeit
von Einwegwindeln anzuschließen ist, anstatt des 120
Liter Restmüllsammelgefäßes (Normtonne) ein 240 Liter
Restmüllsammelgefäß zum Normtarif bis auf Widerruf
zugewiesen.
Änderungen der Voraussetzungen sind unverzüglich zu
melden. Antragsformulare werden an die Gemeinden
zugestellt, Anträge können aber ab 1.7.2017 auch über
www.bmv.at/service/onlineserviceeingebracht werden.
Familien mit Kleinkindern erhalten kostenlos über die
Gemeinde einmalig pro Kind, gegen Vorlage einer Kopie
der Geburtsurkunde und der Hauptmeldung des Kin-
des, 50 Stück Windelsäcke. Sollten diese nicht reichen,
ersuchen wir, entgeltlich Restmüllsäcke vom BMV zu
beziehen. Um einen entsprechenden Nachweis über
die ordnungsgemäße Verwendung der Windelsäcke zu
haben, ist es notwendig, die Ausgabe auch entsprechend
zu dokumentieren.
Der BMV wird daher an alle Gemeinden ein eigenes For-
mular versenden. Der Windelsack soll lediglich denMehr-
anfall an Windeln aufnehmen, der in der Restmülltonne
keinen Platz mehr hat: • Windeln gehören grundsätzlich
in die Restmülltonne! • Der Windelsack soll nur dann ver-
wendet werden, wenn in der Restmülltonne kein Platz
mehr ist! • Der Windelsack soll zugebunden und nicht
überfüllt mit der Restmülltonne zur Abfuhr bereitgestellt
werden.
Weitere Informationen erhalten alle Interessierten am
Mülltelefon zum Nulltarif unter 08000/806154 oder
unter
www.bmv.atInformation des Wasserleitungsverband
Nördliches Burgenland
Der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland ist
gemäß § 15 des Maß- und Eichgesetzes verpflichtet, die
Wasserzähler nach fünf Jahren auszutauschen und einer
Nacheichung zuzuführen. Die Kosten für diese Arbeiten
werden zur Gänze vomWasserleitungsverband getragen.
Die Bediensteten des Wasserleitungsverbandes werden
die notwendigen Arbeiten in der Zeit vom
24. Juli 2017 bis 30. November 2017
durchführen. In diesem Zusammenhang ergeht an Sie
das höfliche Ersuchen, den Wasserleitungsverband bei
der reibungslosen Durchführung der Arbeiten zu unter-
stützen.
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