Standort & Arbeit
Der Magistrat Eisenstadt ist für Gewerbeanmeldungen mit dem Standort im Stadtgebiet der Freistadt Eisenstadt zuständig.
Man unterscheidet freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe.
Wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt wurden, dürfen die freien Gewerbe ab dem Tag der Anmeldung ausgeübt werden. Reglementierte Gewerbe sind an einen Befähigungsnachweis gebunden. Bei jenen reglementierten Gewerben, die einer Bewilligungspflicht unterliegen (z.B. Baumeister, Pyrotechnikunternehmen, Vermögensberater) entsteht die Berechtigung zur Ausübung erst nach Rechtskraft des Bewilligungsbescheides.
Im Fall der Neugründung eines Unternehmens besteht die Möglichkeit durch die Wirtschaftskammer Burgenland eine Bestätigung auf Grund des Neugründungs-Förderungsgesetzes auszustellen. Hiefür ist mit der Regionalstelle Eisenstadt bei der Wirtschaftskammer Burgenland, Rudolf Graf-Platz 1 Kontakt aufzunehmen. Dort wird nach Inanspruchnahme einer Beratung eine diesbezügliche Bestätigung ausgestellt.
Notwendige Unterlagen:
für eine natürliche Person:
für eine juristische Person (GmbH, KG,OEG, AG, Verein, usw.):
Tel.DW: 220
Zimmer-Nr.: 2.08
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Tel.DW: 103
Zimmer-Nr.: 2.09
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Tel.DW: 221
Zimmer-Nr.: 2.08
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