Standort & Arbeit
Erstinformation für Neuerrichtung und/oder Änderung einer Betriebsanlage
Fehlende Information und unvollständig eingereichte Anträge sind häufig (Mit-)Ursache für Verzögerungen im Betriebsanlagenverfahren. Um derartige Verzögerung zu vermeiden, ersuchen wir Sie, die folgenden Unterlagen - diese sind im Gesetz nicht präzis aufgezählt und im Einzelfall möglicherweise unterschiedlich - in der erforderlichen Anzahl vorzulegen:
In einfacher Ausfertigung:
1. Ansuchen
Grundsätzlich ist für die Genehmigung einer Betriebsanlage jene Bezirkshauptmannschaft zuständig, in deren Bezirk die Betriebsanlage errichtet werden soll (bei den Städten Eisenstadt und Rust der Magistrat).Für die Genehmigung von:
2. Anrainer
Verzeichnis mit Namen und Anschrift des Eigentümers, des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer, der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke in Übereinstimmung mit dem neuesten Grundbuchsstand.
3. Emissionen
Unterlagen über Lärm, Luftschadstoffe etc.
In vierfacher Ausfertigung:
1. Betriebspläne und Skizzen
Grund- und Aufriss, Schnitte- und Maßstab von 1:50 bis 1:200 - inklusive Raumhöhen, Belichtungs-, Sicht- und Belüftungsflächen
2. Betriebsbeschreibung
Angabe des Zweckes der Anlage, des Arbeits- bzw. Produktionsablaufes unter Angabe der Betriebsmittel, Lagerung von Stoffen, Zahl der Arbeitnehmer, Betriebszeiten, Angaben über Abwasserentsorgung
3. Lageplan
Bestehende und geplante Bauten, betriebliche Verkehrsflächen, nächstgelegene benachbarte Bauten etc.
4. Abfallwirtschaftskonzept
Beschreibung der anfallenden Abfälle: Art, Menge Maßnahmen zur Abfallvermeidung, Entsorgung
5. Geräte- bzw. Maschinen
6. Verzeichnis der Type, Funktion, Anschlusswert, Maschinenaufstellungsplan etc.
Tel.DW: 103
Zimmer-Nr.: 2.09
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