in Eisenstadt
Kinder lernen ihr Mobilitätsverhalten schon von klein auf. Wenn wir zukünftig einen größeren Anteil von Zufußgehen den und Radfahrenden im Verkehrsmix haben wollen, dann sollten die Kinder diese Formen der Mobilität früh kennenlernen. Alle Verkehrsteilnehmer müssen entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO) besonders auf Kinder Rücksicht nehmen.
Das Radfahren bringt die Kinder in Bewegung an der frischen Luft, gibt Freiheit und Freude durch die Selbständigkeit und ist ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Kinder haben altersbedingt sehr unterschiedliche Ansprüche; daher geht es hier um den Kindertransport, das begleitete Lernen des Radfahrens im geschützten Bereich und um das selbständige Fahren der Älteren.
Alle Passagen zum „Fahrrad“ im folgenden Text beziehen sich laut StVO auch auf E-Scooter und E-Bikes. Kinderräder, Tretroller, Skateboards, Microscooter gelten als fahrzeugähnliches Kinderspielzeug. Im Allgemeinen gilt am Rad die Helmpflicht für alle Kinder bis 12 Jahre.
Dieser Beitrag gibt nur eine grobe Übersicht über die leider komplizierten Regeln. Details zu den gesetzlichen Bestimmungen, technische Informationen und Empfehlungen finden Sie beispielsweise über den Link zur Radlobby ganz unten.
Die jüngsten Kinder können auf dem Kindersitz, in einem Anhänger oder mit dem Transportrad mitgenommen werden. Bei allen drei Transportarten muss jeder Sitzplatz mit einem Gurtsystem und einem Schutz für Kopf und Beine ausgestattet sein. Lenken dürfen nur Personen im Alter von mindestens 16 Jahren. In Österreich ist nur ein Kindersitz pro Rad erlaubt. Dieser muss sicher und hinter dem Sattel montiert sein.
In einem geeigneten Radanhänger können auch mehrere Kinder transportiert werden. Der Anhänger muss mit einem Wimpel in Leuchtfarbe an einer min. 1,5 m hohen, biegsamen Stange kenntlich gemacht werden. Auch wenn der Radweg als benützungspflichtig gekennzeichnet ist, so besteht mit dem Radanhänger die Wahlfreiheit, auf dem Radweg oder der Fahrbahn zu fahren. In einem Transport-rad können mit geeigneten Sitzen und Sicherungen auch mehrere Kinder transportiert werden. Transporträder mit einer Breite bis 100 cm dürfen den Radweg benutzen, alle Transporträder dürfen auf der Fahrbahn fahren.
Kinder zwischen 2 und 3 Jahren können auf ruhigen und ebenen Plätzen das Radfahren mit dem Laufrad lernen. Wenn das gut funktioniert, erfolgt der Umstieg auf das Kinderrad. Eltern sollen darauf achten, dass das Rad technisch in Ordnung ist – vor allem die Bremsen! Das Kinderrad soll nicht zu schwer und an die Größe des Kindes angepasst sein.
Kinder dürfen – natürlich mit Helm – mit dem Kinderfahrrad auf dem Gehsteig, in der Fußgängerzone und auf einem gemischten Geh-Radweg fahren. Kinder unter 8 Jahren müssen beaufsichtigt werden (Aufsichtsperson min. 16 Jahre). Nicht allein fahren dürfen sie auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg.
Ein Kinderfahrrad nach StVO hat einen Felgendurchmesser von maximal 300 mm und darf max. 5 km/h erreichen. Die Verhaltensregeln für das Kinderfahrrad gelten auch für alle Formen des fahrzeugähnlichen Kinderspielzeugs (siehe oben).
Auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn dürfen Kinder bis 12 Jahre mit einer Aufsichtsperson (min. 16 Jahre) fahren. So werden die Kinder mit dem Schulweg und anderen häufig zurückgelegten Strecken vertraut. Es wird empfohlen, dass diese Begleitperson dicht hinter dem Kind etwas zur Straßenmitte hin versetzt fährt; auch das Nebeneinanderfahren ist erlaubt. Wichtig ist, mit dem Kind in Sprechverbindung zu sein und Hinweise zu geben.
Die selbständige Teilnahme der Kinder am Verkehr ist ein großer und meist herbeigesehnter Schritt. Ab 12 Jahre darf jeder allein mit Rad oder E-Scooter auf der Straße und allen sonst zulässigen Verkehrsflächen fahren. Wichtig ist die Radbeherrschung, die Aufmerksamkeit, das Beachten der Regeln und das Gefahrenbewusstsein zu lernen. Kinder können die Radfahrprüfung machen, sobald sie zumindest 9 Jahre und in der 4. Schulstufe, oder jedenfalls 10 Jahre alt sind. Damit erhalten sie einen Radfahrausweis, der ihnen das Radfahren erlaubt, was sonst nur für 12-Jährige möglich ist.
Detailliertere gesetzliche Regeln, technische Informationen und Empfehlungen:
www.radlobby.at/radfahren-mit-kindern
Praktische Übungsanleitung für Eltern und Kinder:
www.b-mobil.info/fileadmin/user_upload/Schulisches_MM/KFV_broschuere_DRUCK_3mm.pdf