Teil 4: Infrastruktur für Menschen zu Fuß

in Eisenstadt

Besser gehen: Infrastruktur für Menschen zu Fuß

Das Zufußgehen ist die wichtigste Fortbewegungsart in der Stadt. Jeder, alt oder jung, ist sehr oft zu Fuß unterwegs und wünscht sich dafür eine sichere und angenehme Umgebung. Gehen ist gesund und bringt körperliche Bewegung in den Alltag. 

In Kooperation mit dem Klimabündnis wurde 2021 das Projekt „Eisenstadt geht“ ins Leben gerufen. Die auf drei Jahre angelegte Initiative hatte sich zum Ziel gesetzt, den Fußverkehr in der Landeshauptstadt zu fördern und die Vorteile  des Zufußgehens aufzuzeigen. 

Eine groß angelegte Befragung der gesamten Eisenstädter Bevölkerung brachte gleich zu Beginn des Projekts zahlreiche Erkenntnisse: Fußwege im urbanen Raum sollen vor allem attraktiv gestaltet sein (Beschattung bzw. Begrünung) und auch Sitzmöglichkeiten bzw. Rastplätze für ältere Menschen und kleine Kinder bieten. 

Mit Gemeinderat Gerald Hicke wurde in dieser Zeit auch ein eigens ausgebildeter Fußgeherbeauftragter gefunden, der bei kommunalen Entscheidungen gute Bedingungen für Zufußgehende gewährleistet. Um das Gehen in der Stadt attraktiv zu machen, müssen die Zufußgehenden besonders geschützt werden. Es braucht Platz für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, für die Fortbewegung auf kurzen Wegen (auch mit Kinderwagen oder mit dem Rollstuhl), aber auch für das Flanieren, die Begegnung und die soziale Interaktion, das Rasten, das Spielen. Damit steigt die allgemeine Lebensqualität in der Stadt wesentlich. 

Allgemeine Verhaltensregeln

Gehen ist in der Stadt meist überall erlaubt. Wenn es einen Gehsteig gibt, ist dieser zu benützen. Es ist auch erlaubt, die Fahrbahn zu überqueren. Nicht erlaubt ist das Gehen auf Radwegen und Radüberfahrten.

Grundsätzlich haben alle anderen Verkehrsteilnehmer auf Zufußgehende Rücksicht zu nehmen. Besondere Vorsicht ist geboten beim Abbiegen sowie bei Ein- und Ausfahrten. 

Verkehrsflächen zum besonderen Schutz der Menschen zu Fuß sind Gehwege, Schutzwege, Fußgängerzonen und Begegnungszonen. Außerhalb von Eisenstadt gibt es auch Wohnstraßen, in denen Kraftfahrzeuge nur zufahren, aber nicht durchfahren dürfen und alle Fahrzeuge maximal Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen.

Gehsteige, Gehwege, Schutzwege

Gehsteige sind die von Fahrbahnen durch Randsteine oder Begrenzungslinien etc. abgetrennte Bereiche. Gehwege werden durch Tafeln oder Markierungen besonders gekennzeichnet. Schutzwege werden als „Zebrastreifen“ markiert. 

Auf diesen Flächen können sich Jung und Alt besonders geschützt fortbewegen. Diese Flächen sind den Zufußgehenden vorbehalten. Radfahrende und E-Scooter dürfen auf diesen Flächen ihr Fahrzeug schieben, aber nicht fahren oder „rollern“.

Gehsteige und Gehwege sind keine Halte- oder Parkflächen für Kraftfahrzeuge. Beim Schrägparken darf die Motorhaube nicht in den Gehbereich hineinragen! Räder und Scooter dürfen nur abgestellt werden, wenn zumindest 1,5 m zum Durchgehen frei bleiben.

Fußgängerzone

Fußgängerzonen sind grundsätzlich dem Fußverkehr vorbehaltene Flächen, die Straßenraumgestaltung ist an die Bedürfnisse des Fußverkehrs angepasst. Ausnahmen für andere Verkehrsteilnehmer, dauernd oder zeitlich beschränkt, sind gesondert bei den Einfahrten angegeben. Für Einsatzfahrzeuge und andere gelten Ausnahmen entsprechend der StVO. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit einhalten und zu ortsgebundenen Einrichtungen einen Sicherheitsabstand einhalten. Ein Abstand wird auch zu den Fußgängern empfohlen. 

Begegnungszone

Eine Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist. Die so ausgewiesenen Bereiche dienen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs. Das Besondere einer Begegnungszone ist also, dass alle Verkehrsteilnehmer die Fahrbahn gleichberechtigt nutzen dürfen. Dieses Aufeinandertreffen erfordert eine erhöhte gegenseitige Rücksichtnahme. (Quelle www.oesterreich.gv.at)

Zufußgehende dürfen die gesamte Fahrbahn benutzen, den Fahrzeugverkehr aber nicht mutwillig behindern. 

Für alle Fahrzeuge wie Kfz, Fahrräder und E-Scooter gilt das Tempolimit laut Schild. Zufußgehende dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Beim Verlassen der Begegnungszone gelten die allgemeinen Vorrangregeln.

Mit Fahrrädern und E-Scootern ist es erlaubt, nebeneinander zu fahren, das Spielen auf der Straße (Tretroller, Skateboard, Kinderfahrrad, …) ist nicht erlaubt.

Weitere Informationen zu dieser Folge:

Fragen zum Thema können Sie per Mail an idee@eisenstadt.at stellen.