in Eisenstadt
Wer darf welche Verkehrsflächen benutzen? Die Regeln der Straßenverkehrsordnung bieten den rechtlichen Rahmen, in dem wir uns im öffentlichen Raum bewegen. Wir haben die Regeln (Stand Jänner 2024) in der Tabelle knapp und übersichtlich zusammengefasst.
In den Zeilen der Tabelle finden Sie die einzelnen Gruppen von Verkehrsteilnehmern, in den Spalten die Typen von Verkehrsflächen, gekennzeichnet mit den Verkehrsschildern und Bodenmarkierungen. Farblich gekennzeichnet ist in den einzelnen Feldern, ob die Benutzung der Verkehrsfläche in Längsrichtung gestattet, bedingt gestattet oder nicht gestattet ist.
Die dargestellten Regeln gelten im Allgemeinen und sind stark vereinfacht. Je nach Situation können weitere Regeln oder örtliche Ausnahmen gelten. Viele dieser Regeln werden in den kommenden Folgen der Serie näher erläutert.
So gibt es beispielsweise auch den geteilten Geh- und Radweg. Dort gilt der Gehbereich als Gehweg und der durch eine Sperrlinie abgetrennte Radbereich als Radweg. Weiters gibt es alle Typen von Radwegen mit Benützungspflicht (runde Tafel) oder ohne Benützungspflicht (quadratische Tafel). Generell ist auf eine angepasste Geschwindigkeit zu achten, insbesondere im Mischverkehr mit zu Fuß Gehenden. Wenn die stärkeren und schnelleren Verkehrsteilnehmer auf die schwächeren und langsameren Rücksicht nehmen, dann wird der öffentliche Raum sicherer für alle.
Fragen zum Thema können Sie per E-Mail an idee@eisenstadt.at stellen.
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