Heimunterbringung

in Eisenstadt

Heimunterbringung

Personen, die einer ständigen Pflege und Betreuung bedürften und diese nicht im familiären Umfeld erhalten, können Heimpflege in Anspruch nehmen.

Reicht das persönliche Einkommen und Vermögen nicht aus um die Heimkosten zu tragen, besteht Anspruch auf Sozialhilfeleistung in Form der Übernahme der Kosten für die Heimunterbringung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besteht Kostenersatzpflicht sowohl seitens des Hilfebedürftigen, der Kindern und des Geschenknehmers.

Ansprechpartnerin

DSA Bettina Fass

Tel.DW: 501
Zimmer-Nr.: E.08
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