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Rechtsträger:
Öffentlicher städtischer Kindergarten mit 4 Gruppen:
Öffnungszeiten:
Ferienregelung:
An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember bleiben die Kinderkrippen und Kindergärten der Freistadt Eisenstadt ausnahmslos geschlossen.
In den Semesterferien, den Hauptferien (ab der 4. Schulferienwoche im Juli bis Schulbeginn) sowie in den Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien haben die Eisenstädter Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geschlossen.
Unter Berücksichtigung des Bedarfs der berufstätigen Erziehungsberechtigten/Eltern werden vom Rechtsträger der Freistadt Eisenstadt kürzere Ferien festgelegt. Ein konkreter Bedarf für Herbst-, Weihnachts- und Semesterferien bzw. für Oster- und Pfingstferien sowie Hauptferien ist bis zur jeweils gesetzten Frist von den berufstätigen Erziehungsberechtigten/ Eltern (siehe Pkt. IV / 6 KBEO) bekanntzugeben.
Im Sommer (Hauptferien) wird jede Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung (ab der 4. Ferienwoche) zumindest drei durchgehende Wochen geschlossen haben.
Sollte in den Ferienzeiten ein Bedarf für eine Kinderbetreuung bestehen, wird diese in einer vom Rechtsträger festgelegten Betreuungseinrichtung angeboten werden. In welchem Haus die Betreuung stattfinden wird, kann erst nach Auswertung der Bedarfserhebung festgelegt werden.
Bitte bedenken Sie, auch Ihr Kind braucht Ferien!
Personal:
Jede Gruppenpädagogin begleitet die Kinder einer Gruppe vom Eintritt in den Kindergarten bis zum Eintritt in die Schule.
Räumlichkeiten:
In einzelnen Innenhöfen können wir unter uns sein oder einander auf der "Großen Wiese" hinter dem Haus treffen. Naturvermittlung fängt bei unseren jüngsten Mitmenschen an! Der Garten lädt ein, den Körper richtig koordinieren zu lernen, kreativ zu sein und Erfahrungen mit dem sozialen Umfeld und der Natur zu machen
Förderungsangebote:
Zusammenarbeit mit Eltern:
Externe Zusammenarbeit:
Wer wir sind,
wer wir werden,
ist bestimmt durch die Menschen
die uns lieben.
Boden Powell