in Eisenstadt
Der Rechtsträger - die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt - kann gem. § 23 Abs. 4 des Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2009 in der geltenden Fassung unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen dieses Gesetzes für den Betrieb der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nähere Bestimmungen in einer Kinderbetreuungseinrichtungsordnung (KBEO) treffen.
Die Kinderbetreuungseinrichtungsordnung liegt in unseren Kinderkrippen und Kindergärten zur Entnahme auf bzw. steht zum Download für Sie zur Verfügung: