in Eisenstadt
Ein konkreter Bedarf für die Ferienbetreuung für Herbst-, Weihnachts-, Semester-, Oster- und Hauptferien wird zeitgerecht vor Beginn der jeweiligen Ferien des jeweiligen Kindergartenjahres mittels Bedarfserhebung durch die Freistadt Eisenstadt erhoben.
Der Ort der Betreuung in den Ferienzeiten wird entsprechend dem Bedarf der Erziehungsberechtigten/Eltern vom Rechtsträger der Freistadt Eisenstadt festgelegt. Jede Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung wird in den Hauptferen zumindest zwei durchgehende Wochen für Reinigungs- und Revisionsarbeiten geschlossen sein. Wenn in dieser Zeit der Bedarf für eine Kinderbetreuung besteht, wird diese in einer vom Rechtsträger festgelegten Betreuungseinrichtung angeboten werden.
An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie Karfreitag, 2. November, 11. November, 24. Dezember und 31. Dezember bleiben die Kinderkrippen und Kindergärten der Freistadt Eisenstadt ausnahmslos geschlossen.
Bedarfserhebung und Anmeldung – Ferienbetreuung // schulautonom freie Tage
(Schulautonom freie Tage // Hauptferien 21. Juli bis 15. August // 18. August bis 29. August 2025)
Um das Betreuungsangebot in den Ferienzeiten, im Sinne des § 2 Schulzeitgesetz 1985, BGBl. Nr. 77/1985 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 96/2022, gemäß Ihrem Bedarf planen und um die entsprechenden Betreuungsressourcen zeitgerecht bereitstellen zu können, führen wir für die bevorstehenden Sommerferien eine Erhebung in allen unseren Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen durch.
Am 02.05., 30.05., 10.06. sowie 20.06. kann es, je nach Betreuungsbedarf, zu Sammelgruppen in den Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen am regulären Standort kommen.
Sollten Sie an diesen Tagen einen Betreuungsplatz benötigen, ersuchen Sie, die Bedarfserhebung und Anmeldung bis spätestens 04. April 2025 im Elternportal durchzuführen.
Von 30. Juni bis 18. Juli 2025 haben die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen in Eisenstadt an ihrem regulären Standort geöffnet.
Die Haupt-Ferienbetreuung findet von 21. Juli 2025 bis 15. August 2025 statt. Sollten Sie in dieser Zeit einen Betreuungsplatz benötigen, ersuchen Sie, die Bedarfserhebung und Anmeldung bis spätestens 04. April 2025 im Elternportal durchzuführen.
Von 18. August 2025 bis 29. August 2025 sind die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen wie bereits im letzten Jahr grundsätzlich geschlossen. In dieser Zeit finden unsere jährlichen Revisions- und Grundreinigungsarbeiten statt. Zudem soll das Personal der Kinderkrippen und der Kindergärten in dieser Zeit Resturlaub verbrauchen bzw. das neue Kindergartenjahr mit Beginn 1. September 2025 vorbereiten.
Sollten Sie in dieser Zeit dennoch einen dringend notwendigen Betreuungsbedarf haben, wird bei entsprechender Anmeldezahl eine Betreuung in Sammelgruppen in einer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung in Eisenstadt angeboten werden.
Sie können diesen Bedarf nur anhand eines Anmeldeformulars, das Sie bei Ihrer Kindergartenleitung erhalten, schriftlich bis spätestens 04. April 2025 melden!
Vorschreibung der Essensbeiträge
Wenn Sie Ihr Kind für die Sommerferienbetreuung angemeldet haben, erhalten Sie Ende Juni eine Vorschreibung der Essensbeiträge für den Ferienkindergarten. Aus organisatorischen Gründen müssen in allen Ferienbetrieben die Mahlzeiten vorab bestellt werden. Daher ist eine kurzfristige Abmeldung vom Essen in der Ferienbetreuung nicht möglich. Es werden keine Kosten refundiert.
Wichtige Information:
a. Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung schulpflichtiger Kinder, die Verabreichung von Mahlzeiten, die Teilnahme an externen Spezialangeboten sowie sonstiger Materialaufwand von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind.
b. Es wird zur Kenntnis gebracht, dass es in der Ferienzeit zu einer Änderung der Zusammensetzung des Personals und der Örtlichkeit kommen kann und sich am jeweiligen Bedarf orientiert.
c. Gem. Pkt. c ist das Fernbleiben von der Ferienbetreuung UNBEDINGT in der Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung zu melden.
d. Die Anmeldung ist bei nicht fristgerechter Abmeldung verbindlich und die Beiträge werden auch bei Fernbleiben von der Ferienbetreuung nicht rückerstattet.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Leiterinnen Ihrer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen zur Verfügung.