in Eisenstadt
Wir dürfen Sie ersuchen, die Erhebung des Betreuungsbedarfs bis spätestens 20. Dezember 2024 im Elternportal durchzuführen.
Wenn Sie bis dahin keine Bedarfserhebung durchführen, gehen wir davon aus, dass Sie keinen Bedarf für eine Ferienbetreuung haben.
Wichtige Information:
a. Bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Notfall, Krankheit oder unerwartete Erwerbstätigkeit) wird eine Rücksprache mit dem Kindergartenerhalter empfohlen.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verabreichung von Mahlzeiten, die Teilnahme an externen Spezialangeboten sowie sonstiger Materialaufwand von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind.
c. Es wird zur Kenntnis gebracht, dass es in der Ferienzeit zu einer Änderung der Zusammensetzung des Personals und der Örtlichkeit kommen kann und sich am jeweiligen Bedarf orientiert.
d. Gem. Pkt. c ist das Fernbleiben von der Ferienbetreuung UNBEDINGT in der Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung zu melden.
e. Ich nehme zur Kenntnis, dass bei einer Bedarfsmeldung und nicht rechtzeitiger Abmeldung die Beiträge auch bei Fernbleiben der Ferienbetreuung nicht rückerstattet werden.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Leitungen Ihrer Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtung zur Verfügung.