in Eisenstadt
Die Freistadt Eisenstadt bietet in ihren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nachstehende Besuchsmodelle an:
- Halbtägiger Besuch: 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Mittagessen)
-Teilzeitbesuch: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr (mit/ohne Mittagessen)
- Ganztägiger Besuch: 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Die Frühbetreuung vor 08:00 Uhr steht jenen Familien zur Verfügung, bei denen alle Erziehungsberechtigte / Eltern berufstätig sind (gem. Pkt. II/5). Um die pädagogische Arbeit sicherstellen zu können, müssen bis spätestens 9:00 Uhr alle Kinder in der Betreuungseinrichtung anwesend sein. Ausgenommen davon sind Kinder im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr. Diese müssen bereits um 08:00 Uhr in der Betreuungseinrichtung anwesend sein.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptwohnsitz des/der Erziehungsberechtigten und des aufzunehmenden Kindes in Eisenstadt. Der Anspruch auf einen Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplatz geht verloren, wenn das Kind und ein Erziehungsberechtigter nicht mehr mit Hauptwohnsitz in Eisenstadt amtlich gemeldet sind.
Mit der Beitragsfreiheit gem. § 3 Abs. 7 des Burgenländischen Kinderbildungs- und - betreuungsgesetz 2009 entfallen die Grundbeiträge.
Es werden folgende Kostenersätze ab März 2025 eingehoben, welche in der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2025 einstimmig beschlossen wurden:
Gruppengeld: € 6,30 pro Monat
Mittagessen: € 5,76 pro Mahlzeit
Kosten für Vormittagsjause: € 1,85 pro Mahlzeit
Gruppengeld: € 6,30 pro Monat
Mittagessen: € 6,00 pro Mahlzeit
Kosten für Vormittagsjause: € 1,85 pro Mahlzeit
Gesunde Jause: € 7,38/Monat
Das Gruppengeld umfasst alle Bastelmaterialien und Geschenke für besondere Anlässe, die von den Kindern nach Hause mitgenommen werden. Inkludiert sind auch außerordentliche Jausen (Fasching, Nikolaus, Ostern usw.).
Die "Gesunde Jause" sowie eine Vormittags- bzw. Nachmittagsjause wird in einigen Kinderkrippen und Kindergärten optional angeboten.
Die Vorschreibung der Kostenersätze bzw. der zusätzlichen und optionalen Leistungen erfolgt zum Monatsende im Nachhinein. Weitere zusätzliche Veranstaltungen und Angebote (wie Ausflüge, Eintritte, Theaterbesuche usw.) werden über die monatliche Vorschreibung im Vorhinein abgerechnet. Die Bezahlung hat ausnahmslos bargeldlos bis zum 14. Tag der Vorschreibung zu erfolgen.
Wir empfehlen, für die Bezahlung der monatlichen Beiträge eine Einzugsermächtigung einzurichten.
Die vom Gemeinderat einstimmig beschlossene Verordnung vom 17.02.2025 können Sie hier nachlesen.
Einkommensschwache Familien mit Hauptwohnsitz im Burgenland können beim Land Burgenland um eine Förderung der Mittagessensbeiträge für Kinder in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen ansuchen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Ab 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Kinderbetreuungskosten können also letztmalig bei der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung für das Jahr 2018 geltend gemacht werden.