in Eisenstadt
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Hauptwohnsitz des/der Erziehungsberechtigten und des aufzunehmenden Kindes in Eisenstadt. Der Anspruch auf einen Kinderkrippen- bzw. Kindergartenplatz geht verloren, wenn das Kind und ein Erziehungsberechtigter nicht mehr mit Hauptwohnsitz in Eisenstadt amtlich gemeldet sind.
Gemäß dem Bgld. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes 2009 können Kinder ab dem 3. Geburtstag in einem Kindergarten aufgenommen werden.
Die Anmeldung für den Kindergartenbesuch (mit oder ohne Essen) gilt grundsätzlich für das ganze Kindergartenjahr.
Bei Eintritt des Kindes in die Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung ist der Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Kindes durch ärztliche Bescheinigung zu erbringen.
Antragstellung:
Berufstätige Eltern werden bei der Platzvergabe für die Aufnahme in eine Kinderkrippe vorgereiht; es ist dem Anmeldeformular eine vom Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbestätigung / Karenzvereinbarung beider Elternteile beizufügen.
Aufgrund der sehr hohen Nachfrage an Krippenplätzen ersuchen um Verständnis, dass die Zusage für den Betreuungsplatz nicht aufrechterhalten werden kann, wenn nach Erhalt des Aufnahmeschreibens keine Berufstätigkeit (erneute Schwangerschaft/Karenz/ Mutterschaft, Jobverlust) mehr gegeben ist (siehe II Punkt 5. Kinderbetreuungseinrichtungsordnung). Bitte informieren Sie diesbezüglich die Mitarbeiterinnen der Abteilung Bildung.
Um die Auslastung in unseren Einrichtungen bestmöglich planen zu können, füllen Sie bitte auch gleich einen Antrag für den Kindergarten (ab 3 Jahren) aus.
Bitte senden Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und unterfertigt an die Abteilung Bildung per Email an bildung@eisenstadt.at
Damit der Übergang von der familiären Betreuung in die Kinderkrippe / den Kindergarten behutsam und einfühlsam gelingen kann, benötigt Ihr Kind Zeit und die Beständigkeit einer begleitenden Bezugsperson.
Um Ihr Kind und Sie von Anfang an optimal dabei begleiten und unterstützen zu können, haben wir diesen Folder als Orientierungshilfe zur Eingewöhnung entwickelt. Unser Eingewöhnungskonzept orientiert sich am "Berliner Eingewöhnungsmodell".
Tel.DW: 113
Zimmer-Nr.: 2.20
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Tel.DW: 118
Zimmer-Nr.: 2.20
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