Besuchsmodelle

in Eisenstadt

Allgemeine Information zur Nachmittagsbetreuung

Die Nachmittagsbetreuung ist eine ganztägige Schulform mit getrennter Abfolge an allgemeinbildenden öffentlichen Pflichtschulen, deren Betrieb und Organisation gesetzliche Bestimmungen im Burgenländischen Pflichtschulgesetz in Verbindung mit dem Schulunterrichtsgesetz und Schulzeitgesetz zu Grunde liegen.

Besuchsmodelle

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen werden ab dem Schuljahr 2023/2024 in der Nachmittagsbetreuung zwei Besuchsmodelle angeboten, die für die ganze Woche oder tageweise gewählt werden können. Eine Kombination der beiden Besuchsmodelle ist möglich. Aus organisatorischen Gründen sind zu Schulbeginn am 4. September die Betreuungstage zu fixieren.

  • Besuchsmodell 1 – Wartegruppe bis 14:00 Uhr

Die Wartegruppe ist gem. Burgenländischem Pflichtschulgesetz in Verbindung mit dem Schulunterrichtsgesetz kein Teil der schulischen Nachmittagsbetreuung. Bei diesem Besuchsmodell nehmen die SchülerInnen an der Mittagsverpflegung teil und werden bis zur Abholung durch eine FreizeitpädagogIn oder eine HelferIn beaufsichtigt. Es gibt keine Lernstunde, Hausaufgabenbetreuung und pädagogisches Zusatzangebot!

Dieses Besuchsmodell soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Abholsituation von Geschwisterkindern und außerschulische Freizeitbeschäftigungen erleichtern.

Die Betreuung endet spätestens um 14:00 Uhr. Das Besuchsmodell 1 ist nur inklusive Mittagessen wählbar.

Einen Überblick über die Tarife und etwaige Fördermöglichkeiten finden Sie hier. 

  • Besuchsmodell 2 – Nachmittagsbetreuung bis 16:00 oder 17:00 Uhr

Im Besuchsmodell 2 umfasst – wie bisher auch – die Mittagsverpflegung, die Lernzeit und einen Freizeitteil.

Die Nachmittagsbetreuung beginnt nach dem Regelunterricht mit dem Mittagessen und der Lernstunde. Anschließend folgt der Freizeitteil, in welchem den SchülerInnen unterschiedliche Aktivitäten geboten werden. Die Nachmittagsbetreuung in Eisenstadt endet in allen Fällen spätestens um 17.00 Uhr.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat die Nachmittagsbetreuung an allen Schultagen zumindest bis 16.00 Uhr zu dauern. Die SchülerInnen müssen in der Kernzeit (bis 16.00 Uhr) an der Schule bleiben und können entweder um 16.00 Uhr oder um 17.00 Uhr abgeholt werden. Dies ermöglicht den PädagogInnen eine angemessene Gestaltung des Freizeitteils und den Kindern einen geordneten Ablauf mit klaren Strukturen.

Das Fernbleiben vom Betreuungsteil (bis 16.00 Uhr) ist gem. den gesetzlichen Bestimmungen nur bei gerechtfertigter Verhinderung und für den Fall, dass die Schulleitung oder die Leitung der Nachmittagsbetreuung die Erlaubnis zum Fernbleiben erteilt, möglich. Gründe hierfür können z.B. ein Training in einem Sportverein, der Besuch der Musikschule, ein Arztbesuch, besondere familiäre Anlässe oder eine Abfahrzeit des Schul-/Stadtbusses kurz vor 16.00 Uhr, sein.

Das Besuchsmodell 2 ist nur inklusive Mittagessen wählbar.

Einen Überblick über die Tarife und etwaige Fördermöglichkeiten finden Sie hier.