in Eisenstadt
Wir dürfen Sie ersuchen, bei Bedarf an einer Ferienbetreuung die Anmeldung bis spätestens 20. Dezember 2024 im Elternportal durchzuführen.
Wichtige Information:
a. Bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Notfall, Krankheit oder unerwartete Erwerbstätigkeit) wird eine Rücksprache mit dem Erhalter empfohlen.
b. Es wird darauf hingewiesen, dass die Betreuung schulpflichtiger Kinder, die Verabreichung von Mahlzeiten, die Teilnahme an externen Spezialangeboten sowie sonstiger Materialaufwand von der Beitragsfreiheit ausgenommen sind.
c. Es wird zur Kenntnis gebracht, dass es in der Ferienzeit zu einer Änderung der Zusammensetzung des Personals und der Örtlichkeit kommen kann und sich am jeweiligen Bedarf orientiert.
d. Gem. Pkt. c ist das Fernbleiben von der Ferienbetreuung UNBEDINGT im Tagesheim zu melden.
e. Die Anmeldung ist verbindlich und die Beiträge werden auch bei Fernbleiben von der Ferienbetreuung nicht rückerstattet.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Leiterin Ihres Tagesheims zur Verfügung.