Asyl & Integration

in Eisenstadt

Asyl & Integration in Eisenstadt

Krieg in der Ukraine

Der Verein "Eisenstadt hilft" unterstützt Menschen in schwierigen Lebenslagen. Wenn Sie unter dem Stichwort "Ukraine" auf das Spendenkonto überweisen, helfen Sie zielgerichtet geflüchteten Menschen aus der Ukraine die in Eisenstadt ankommen.

  • Spendenkonto: Eisenstadt hilft
  • IBAN: AT13 3300 0000 0132 1421
  • Stichwort: Ukraine

Das Bundesministerium für Inneres beantwortet auf seiner Website für ukrainische Staatsangehörige.

Der Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) hat hier einen Infoservice für Ukrainer*innen eingerichtet.

Angesichts der aktuellen Situation in der Ukraine hat der ÖIF zentrale Daten und Informationen zur ukrainischen Bevölkerung in Österreich in einem Factsheet zusammengefasst, welches Sie hier herunterladen können.

In Eisenstadt leben seit Jahren über 40 Personen aus der Ukraine.

Für Menschen, die Quartiere für Ukraine-Flüchtlinge zur Verfügung stellen wollen, wurde von der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) eine Koordinierungsstelle eingerichtet.

Wer befristet eine Unterkunft zur Verfügung stellen möchte, kann diese über die Website www.bbu.gv.at/nachbarschaftsquartier anbieten oder sich unter nachbarschaftshilfe@bbu.gv.at melden.

Bitte beachten Sie, dass jede Unterkunftnahme die länger als drei Tage andauert nach dem Meldegesetz bei der Meldebehörde (Gemeinde) zu melden ist.

Schwerpunkte der Integrationsarbeit in Eisenstadt

Die Stadtgemeinde Eisenstadt setzt folgende Schwerpunkte in der Integrationsarbeit:

  • Koordination und Vernetzung von freiwilligen Helfer*innenn und Unterstützer*innen
  • Arbeitstreffen mit Vereinen, Organisationen, NGOs
  • Unterstützung von Integrationsprojekten (wie z.B. Sprachkurse, Bildungsberatung, etc.)
  • Ansprechpartnerin / Kontaktperson in allen Belangen der Integration
  • Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesstellen
  • Generelle Informations- und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der Eisenstädter Bevölkerung

Integrationsgesetz

Am 1. Jänner 2020 wurde das Integrationsgesetz wesentlich novelliert. Das Ziel dieses Bundesgesetzes besteht in der raschen Integration rechtmäßig in Österreich aufhältiger Personen in die österreichische Gesellschaft durch das systematische Anbieten von Integrationsmaßnahmen (Integrationsförderung) sowie durch die Verpflichtung, aktiv am Integrationsprozess mitzuwirken (Integrationspflicht).

Zielgruppe des Gesetzes sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, denen der jeweilige Status nach dem 31. Dezember 2014 zuerkannt wurde.

Alle Informationen finden Sie hier

Die gesamte Rechtsvorschrift für das Integrationsgesetz ist hier abrufbar.