Sportstätten - VENUZLE

Buchungssystem für Vereine

Städtische Sportstätten

Nutzung städtischer Schulsporthallen & -sportplätze

Die Stadtgemeinde Eisenstadt stellt als Schulerhalter den Eisenstädter Sportvereinen für ihre Freizeit- und Sportaktivitäten die Städt. Schulsporthallen und Schulsportplätze zur Verfügung. Damit leistet die Stadt einen wichtigen gesellschaftspolitischen Beitrag zum Betrieb und zur Nachwuchsförderung der Vereine. Die Sportvereine unserer Stadt tragen damit mit ihrem Angeboten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheit der Kinder und der Bewegungstreibenden bei. 

Die Abwicklung der Vergabe über das Buchungssystem VENUZLE wird im Rathaus abgewickelt. Die Wirtschaftsbetriebe (Gebäudeverwaltung) - Bauhof Eisenstadt, Lobäckerstraße 66 (02682 62328 - 10 oder bauhof@eisenstadt.at) ist für die technische Verwaltung und die Schlüsselausgabe zuständig. 

Mit den Schulen wurden für die außerschulische Vergabe Rahmennutzungszeiten für Vereine festgelegt. Die Nutzungszeiten gelten während der Schulzeit:

Rahmennutzungszeiten Schulsportstätten

* Die Rasenplätze dürfen ausschließlich in den Monaten April - Oktober (auch SA + SO) genutzt werden. Täglich ist die Bespielbarkeit der Plätze - außerhalb der Unterrichtszeiten - mit 2 Stunden beschränkt (am Samstag und Sonntag 4 Stunden).

In mehrtägigen Ferien (Semester, Ostern, Sommer, Weihnachten, u.ä.) bzw. Sonn- und Feiertags erfolgen keine Vergaben von Nutzungszeiten in Sporthallen. Ausgenommen sind unregelmäßige Veranstaltungen und unregelmäßige Trainingstermine für die eigene Anträge gestellt werden müssen.

Die Stadt Eisenstadt arbeitet bei der Vergabe von Schulsportstätten mit dem Raumreservierungssystem VENUZLE. Das Ziel ist eine effiziente Verwaltung der Sportstätten und vermietbaren Räumlichkeiten mit einer modernen und leicht zu bedienenden Software, ein Ende der Zettelwirtschaft und die Möglichkeit für Sie auch online Einsicht in die Auslastung - auch zu Randzeiten – zu erhalten.

Um buchen zu können, müssen sich alle Nutzer*innen zuvor im System registrieren. Wie dies funktioniert, können Sie der Anleitung im Anhang entnehmen. Erst nach Freischaltung können Buchungen / Raumreservierungen vorgenommen werden.

Die Schlüssel für die Räumlichkeiten können während der Dienstzeiten der Stadtgemeinde Eisenstadt – Abteilung Wirtschaftsbetriebe (Gebäudeverwaltung) – Bauhof Eisenstadt, Lobäckerstraße 66 bei Herrn Wolfgang Jarmer gegen Unterschrift und Hinterlegung einer Kaution in der Höhe von € 50,- pro Schlüssel bezogen werden. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung bei Herrn Jarmer unter: 02682 62328

Bitte unter diesem LINK einsteigen. Nähre Infos gibt es auch hier im Handbuch 

Alle Belegungspläne sind für registrierte Nutzer im Internet veröffentlicht und sollen so nachfolgenden Nutzer*innen die Möglichkeit geben einzelnen Stunden auch nachträglich beantragen und nutzen zu können.

Mit Genehmigung der Nutzung einer Städtischen Sportstätte gilt für die Nutzer*innen / Mieter*innen die nachstehende Benutzungsordnung, sofern keine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Benützungsentgelt

Für alle Sporthallen werden die geltenden Benützungsentgelte gem. der Gemeinderatsbeschlüsse verrechnet. Gem. Pkt. 6 der Vereinbarung können Eisenstädter Vereine eine Förderung dieser Mietkosten beantragen.

 

Entgelt lt. Gemeinderatsbeschluss vom 12.12.2022, gültig ab 1.9.2023
Turnsaal Entgelt  
Gymnastiksaal Mittelschule Rosental, VS Eisenstadt u. KG Kleinhöflein € 26,20  
Turnsaal VS Kleinhöflein u. St. Georgen € 26,20  
Turnsaal Mittelschule Rosental u. VS Eisenstadt € 33,00  
Sportplatz Mittelschule Rosental € 13,50  
Sportplatz VS Kleinhöflein € 13,50  
Hartplatz Mittelschule Rosental € 8,10  

Preise je angefangene Stunde. In den Mieten ist keine Umsatzsteuer enthalten!

Ansprechpartner*innen

GS Dietmar Eiszner

Tel.DW: 104
Zimmer-Nr.: 2.22
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Wolfgang Jarmer

Telefon: 02682 6232810
Zimmer-Nr.: Bauhof, Lobäckerstr. 66
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Sigrid Bayer BA

Tel.DW: 114
Zimmer-Nr.: 2.23
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