Landtagswahl 2025

Rathaus & Politik

Landtagswahl 2025

Das Wichtigste im Überblick

Am Sonntag, 19. Jänner 2025 findet im Burgenland die Landtagswahl 2025 statt. Als Stichtag wurde der 29. Oktober 2024 festgelegt.

Wer ist in Eisenstadt wahlberechtigt?

In Eisenstadt sind bei der Landtagswahl 2025 alle Personen aktiv wahlberechtigt, wenn Sie

  • spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl (19. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • österreichische*r Staatsbürger*in sind,
  • spätestens am Stichtag (29. Oktober 2024) ihren Wohnsitz (im Sinne des § 24 LTWO 1995) in Eisenstadt begründet haben und
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.

Auflage Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis liegt ab Dienstag, 12.11.2024 bis Donnerstag, 21.11.2024 zur Einsichtnahme zu nachstehenden Zeiten in der Bürgerservicestelle im Rathaus auf.

  • Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr

Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie gegen die Aufnahme oder Nichtaufnahme einer Person in das Wählerverzeichnis einen begründeten Berichtigungsantrag stellen.

Wo kann man wählen?

Alle in Eisenstadt wahlberechtigten Personen erhalten vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ per Post zugesendet. Diese informiert Sie über Ihr zuständiges Wahllokal.

Folgende Änderungen der Wahlsprengel sind seit 2024 in Kraft:

Sprengel Rotes Kreuz II (ehem.Fußballverband)

Der Sprengel Fußballverband mit dem Wahllokal Fußballverband, Hotterweg 67 wurde aufgrund  neuer gesetzlicher Bestimmungen in das Rote Kreuz, Henri Dunant-Straße 4, verlegt.

Sprengel Generationenzentrum

Der Sprengel Generationenzentrum wurde aufgrund seiner hohen Anzahl an Wahlberechtigten in zwei Wahlsprengel geteilt. Beide Wahllokale befinden sich im Generationenzentrum. Es erfolgte keine Änderung der Lokalität!

Musterstimmzettel

Zur Vorbereitung auf die Wahl bekommen alle Wahlberechtigten vor der Wahl per Post einen Musterstimmzettel für die Landtagswahl zugesandt. Dieser Musterstimmzettel dient nur zur Information. Der Musterstimmzettel darf weder am vorgezogenen Wahltag, am 10. Jänner 2025, noch am Wahltag, am 19. Jänner 2025, verwendet werden!

Briefwahl

Wer am Wahltag, dem 19. Jänner 2025 voraussichtlich nicht in seinem zuständigen Wahllokal wählen kann (z.B. wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Aufenthalts im Ausland) hat die Möglichkeit mit einer Wahlkarte per Briefwahl an der Landtagswahl 2025 teilzunehmen.

Die Stimme kann sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgegeben werden.

Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befindet sich der amtliche Stimmzettel und ein blaues, ungummiertes Wahlkuvert. Genauere Informationen wie das Stimmrecht mit Briefwahl ausgeübt werden kann finden Sie auf dem der Wahlkarte beiliegenden Informationsblatt.

Wie beantrage ich eine Wahlkarte?

Die Wahlkarte kann ab sofort bis spätestens Mittwoch, den 15. Jänner 2025 schriftlich (online unter www.meinewahlkarte.at ab 12.11.2024) oder bis Freitag, den 17. Jänner 2025, 12:00 Uhr persönlich bei der Gemeinde, in der Sie in der Wählerevidenz eingetragen sind, beantragt werden.

Für die Beantragung einer Wahlkarte benötigen Sie einen Identitätsnachweis! (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis)

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Zustellung der Wahlkarte

Wird die Wahlkarte nicht persönlich oder an eine vom Antragsteller bevollmächtigte Person ausgefolgt, so wird diese mittels Rückscheinbriefes (RSb) versendet. Es ist möglich, eine Zustelladresse (z.B. Anschrift Arbeitsplatz) im Antrag anzugeben, um sich einen zusätzlichen Weg zur Post zu ersparen. Am schnellsten erhalten Sie Ihre Wahlkarte, wenn Sie diese persönlich abholen. Wenn Sie eine Zustellung der Wahlkarte wünschen, bedenken Sie auch die Dauer des Postweges. Beantragen Sie Ihre Wahlkarte rechtzeitig!

Wahlkarten werden ab Anfang Jänner 2025 ausgestellt, da erst ab diesem Zeitpunkt die notwendigen Unterlagen (Stimmzettel etc.) zur Verfügung stehen.

Wenn Sie Ihre Wahlkarte ab Anfang Jänner 2025 (Kalenderwoche 2) persönlich im Rathaus beantragen, können Sie gleich per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Für die Stimmabgabe steht vor Ort ein abgeschirmter Bereich zur Verfügung.

Die zugeklebte und unterschriebene Briefwahlkarte muss spätestens am Freitag, den 17. Jänner 2025 bis 14:00 Uhr bei der zuständigen Gemeindewahlbehörde einlangen. Falls Sie die Briefwahlkarte auf dem Postweg zurücksenden, beachten Sie die Zeiten des Postlaufes!

Wenn Sie Ihre Wahlkarte verlieren, darf kein Duplikat ausgestellt werden.

Vorgezogener Wahltag am Freitag, den 10. Jänner 2025

Sie können Ihre Stimme bereits am vorgezogenen Wahltag,  Freitag, der 10. Jänner 2025 während der Öffnungszeiten ihres zuständigen Wahllokals (Information erfolgt in der amtlichen Wahlinformation) persönlich abgeben.

Eine Stimmabgabe mittels Wahlkarte ist NICHT möglich!

Am Wahltag

Stimmabgabe im Wahllokal

Vergessen Sie bitte nicht, ein Identitätsdokument (z.B. Führerschein, Reisepass, Personalausweis) zum Wählen mitzubringen. eAusweise (z.B. der digitale Führerschein) können im Wahllokal nicht überprüft werden und werden als Identitätsdokument nicht akzeptiert.

Die „Amtliche Wahlinformation“ ist kein Identitätsdokument. Wenn Sie die „Amtliche Wahlinformation“ ins Wahllokal mitnehmen, werden Sie im Wählerverzeichnis schneller gefunden.

Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mit der Wahlkarte an der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte (nicht zugeklebt und nicht unterschrieben) müssen Sie auch bei einer Stimmabgabe in Ihrem zuständigen Wahllokal unbedingt mitbringen!

Eine Abgabe der bereits zugeklebten und/oder unterschriebenen Briefwahlkarte am Wahltag ist nur im eigenen Wahlkreis zu den Öffnungszeiten des jeweiligen Wahllokals möglich!