Rathaus & Politik
Einen tagesaktuellen Überblick über alle registrierten Volksbegehren und den Unterstützungserklärungen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wurden im Einleitungsverfahren für ein Volksbegehren genügend Unterstützungserklärungen gesammelt und wurde dem Antrag auf Einleitung vom BMI stattgegeben, dann finden Sie hier alle weiteren Informationen zum Eintragungszeitraum.
Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufliegen kann, ist zuerst eine Anmeldung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres notwendig.
Ein Volksbegehren läuft in folgenden Schritten ab:
Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden - und zwar (neu seit 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz.
Die Unterstützungserklärung kann
Um die Unterschrift vor der Gemeinde leisten zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Behindertenausweis) vorgelegt werden.
Nähere Information gib es auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres: Klick hier.