Rathaus & Politik
Einen tagesaktuellen Überblick über alle registrierten Volksbegehren und den Unterstützungserklärungen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.
Wurden im Einleitungsverfahren für ein Volksbegehren genügend Unterstützungserklärungen gesammelt und wurde dem Antrag auf Einleitung vom BMI stattgegeben, dann finden Sie hier alle weiteren Informationen zum Eintragungszeitraum.
Die Volksbegehren
können im Eintragungszeitraum, 31. März bis 07. April 2025, unterschrieben werden.
Eintragungen können online mittels ID Austria oder während des Eintragungszeitraumes persönlich im Rathaus Eisenstadt an den angeführten Tagen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag | 31.03.2025 | von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag | 01.04.2025 | von 8:00 bis 20:00 Uhr |
Mittwoch | 02.04.2025 | von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Donnerstag | 03.04.2025 | von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Freitag | 04.04.2025 | von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Montag | 07.04.2025 | von 8:00 bis 16:00 Uhr |
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Feber 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bei der persönlichen Eintragung im Rathaus bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Damit ein Volksbegehren zur Eintragung aufliegen kann, ist zuerst eine Anmeldung des Volksbegehrens beim Bundesministerium für Inneres notwendig.
Ein Volksbegehren läuft in folgenden Schritten ab:
Ab der erfolgten Registrierung können Unterstützungserklärungen für ein Volksbegehren getätigt werden - und zwar (neu seit 2018) unabhängig vom Hauptwohnsitz.
Die Unterstützungserklärung kann
Um die Unterschrift vor der Gemeinde leisten zu können, muss ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Behindertenausweis) vorgelegt werden.
Nähere Information gib es auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres: Klick hier.