Saisonarbeiter*in Grünraumpflege

Rathaus & Politik

Saisonarbeiter*in für die Grünraumpflege

Gemäß § 5 Abs. 1 des Bgld. Gemeindebedienstetengesetzes 2014 gelangen bei der Stadtgemeinde Eisenstadt neun Planstellen als Saisonarbeiter*in für die Grünraumpflege bei den städtischen Wirtschaftsbetrieben zur Ausschreibung. 

Dauer des Dienstverhältnisses 14.4.2025 – 31.10.2025

  • Einstufung: Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe gh5
  • Beschäftigungsausmaß: 100 % d.s. 40 Wochenstunden
  • Monatsgehalt brutto EUR 2.789,60 (ohne Anrechnung von Vordienstzeiten)

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • alle bei den städtischen Wirtschaftsbetrieben anfallenden Arbeiten

im wesentlichen:

  • Grünraumpflege – manuelle und maschinelle Pflege der öffentlichen Grünflächen
  • Reinigungsarbeiten im öffentlichen Bereich
  • Mitarbeit auf der Kompostierungsanlage und dem Altstoffsammelzentrum der Stadt

 Es wurden folgende Anstellungserfordernisse festgelegt:

  • eigenständige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Kommunikationsvermögen und Teamfähigkeit, Dienstleistungsorientierung
  • Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes
  • die volle Handlungsfähigkeit
  • die gesundheitliche, persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind
  • Bereitschaft zu Mehrstunden bei Arbeitsspitzen

Die Bewerbungen haben folgende Unterlagen zu enthalten:

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf mit Foto
  • Strafregisterauszug
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • allenfalls Verwendungszeugnisse
  • bei männlichen Bewerbern: Wehrdienst-, Zivildienstbescheinigung bzw. Befreiungsschein

Bewerbungen und sämtliche in der Ausschreibung geforderten Unterlagen müssen bis spätestens 28.02.2025, 10.00 Uhr, über unser Online-Stellenportal oder per Post im Rathaus der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt, Hauptstraße 35, 7000 Eisenstadt, einlangen.

Verspätet eingelangte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.