Rathaus & Politik
Mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis wird der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachgewiesen. Mit einem Klick hier gelangen Sie zur Website des Verbandes mit allen weiteren Informationen.
Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist die Landesregierung zuständig, in deren Bereich der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Nähere Informationen finden Sie hier.
Tel.DW: 661
Zimmer-Nr.: 1.07
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Tel.DW: 660
Zimmer-Nr.: 1.08
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Tel.DW: 662
Zimmer-Nr.: 1.06
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