Eisenstadt setzt ein starkes Zeichen für den Umweltschutz und die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger: Am kommenden Montag beschließt die Stadt eine in Österreich bisher einzigartige ortspolizeiliche Verordnung zur Eindämmung von Lichtverschmutzung. „Wir haben bei diesem Thema bereits viel erreicht und setzen nun mit der Verordnung einen weiteren Meilenstein. Unser Ziel ist es, durch die nachhaltige Reduktion der Lichtverschmutzung die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, so Bürgermeister Thomas Steiner.
Lichtverschmutzung beeinflusst Mensch, Tier und Vegetation negativ. Zu viel künstliches Licht in der Dunkelheit, so die Forschung, wirkt sich negativ auf den Biorhythmus aus und kann damit jene Körperfunktionen beeinträchtigen, die durch den Wechsel zwischen Tag und Nacht getaktet werden. Exzessive Beleuchtung durch Werbetafeln, Gebäudebeleuchtung oder ungeeignete Straßenbeleuchtung belastet also nachweislich den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus und beeinträchtigt die Gesundheit der Menschen negativ. Seit etwa zehn Jahren steigt das Ausmaß der elektrischen Beleuchtung in der Nacht jährlich um fast zehn Prozent. Studien zeigen, dass ein Mangel an Dunkelheit die Produktion des Schlafhormons Melatonin hemmt und langfristig das Risiko für Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und andere gesundheitliche Probleme erhöht. Die neue Verordnung soll dem entgegenwirken und die natürliche Nachtruhe wiederherstellen. „Die Auswirkungen zeigen ein dermaßen beunruhigendes Bild, dass wir in Eisenstadt Maßnahmen setzen wollen“, so Steiner.
Die Eckpunkte der Verordnung
Um bestehende Missstände zu beseitigen und neue zu vermeiden, legt die Verordnung klare Regeln fest:
- Die Beleuchtung von Werbung, Fassaden und Objekten ist zwischen 22:00 und 6:00 Uhr grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt jedoch für Betriebe, die während dieser Zeit geöffnet haben, wie beispielsweise gastronomische Einrichtungen, deren Beleuchtung während der jeweiligen Öffnungszeiten erlaubt ist.
- Anstrahlungen müssen so ausgerichtet sein, dass mindestens 90 % des Lichts auf das angestrahlte Objekt treffen.
- Es dürfen nur warmweiße Lichtfarben mit maximal 3.000 Kelvin verwendet werden.
- Beleuchtete Filmsequenzen sind nicht zulässig, Textdarstellungen dürfen nicht blinken oder flimmern.
Für besondere Fälle wie Sicherheitsbeleuchtung, Sportveranstaltungen oder historische Gebäude sind gezielte Ausnahmen vorgesehen. Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldstrafen von bis zu 1.100 Euro geahndet werden. Dennoch setzt man vorab auf das Motto „Beraten statt Strafen“. Es wird eine Information an die Unternehmen im Amtsblatt sowie einen Ansprechpartner im Haus geben.
Die neue Verordnung reiht sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, die Eisenstadt bereits in den vergangenen Jahren gesetzt hat. So wurde bereits 2019 die komplette öffentliche Beleuchtung auf vollabgeschirmte LED umgestellt, um Streulicht zu reduzieren. Diese LEDs mit warmweißer Lichtfarbe unter 3.000 Kelvin sparen jährlich so viel Energie ein, wie 300 Haushalte verbrauchen. Zudem sorgt eine gezielte Nachtabsenkung für weitere Einsparungen.
Astrophysiker Stefan Wallner bestätigt den positiven Effekt: "Messungen zeigen, dass die LED-Umstellung und die gezielten Abschaltungen einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der natürlichen Nacht leisten." Eisenstadt hat bereits mit einem eigenen Lichtmessnetz, das ebenfalls unter Wallners wissenschaftlichen Leitung steht, Maßstäbe gesetzt. Seit Sommer 2024 liefert auch ein Messnetz in Echtzeit detaillierte Daten, die in die Forschung zur weiteren Reduktion der Lichtverschmutzung einfließen. Die ersten Ergebnisse werden im Sommer präsentiert