Rathaus & Politik
Mit dem Reparaturservice soll die Langlebigkeit von Elektrogeräten gefördert werden. Jeder Eisenstädter (Hauptwohnsitz), der seine elektronischen Geräte (Mikrowelle, Ofen, Rasierer, Föhn, etc.) von einem in Eisenstadt angesiedelten Betrieb reparieren lässt, erhält 50 % der Kosten rückerstattet - die detaillierten Richtlinien befinden sich unten stehend als Download.
ACHTUNG: Sollten Sie bereits den Reparaturbonus des Bundes für diese Reparatur in Anspruch genommen haben, ist aufgrund der Richtlinien des Bundesministeriums keine weitere Förderung durch eine öffentliche Stelle zulässig. Daher ist leider von Seiten der Stadtgemeinde keine Förderung mehr möglich.
Antragsformulare gibt es in der Bürgerservicestelle des Rathauses bzw. hier als Download.