Rathaus & Politik
Die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt fördert energiesparendes und umweltschonendes Wohnen. Die Förderung basiert auf einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen bei Einfamilienhäusern. Das entsprechende Formular finden Sie im Anschluss der Richtlinien als Download.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt hat nachstehende Richtlinie für die Förderung von Solar- und Photovoltaikanlagen beschlossen:
Förderungsziel: Unterstützung von Privatinitiativen zum Klimaschutz
Förderungsanlass: Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie dazugehörige Speicher bei Einfamilienhäusern im Stadtgebiet von Eisenstadt.
Unter Zugrundelegung der Förderungsrichtlinien des Landes Burgenland oder einer Bundesförderstelle für Alternativenergieanlagen können folgende Förderungen für Solar- und Photovoltaikanlagen beantragt werden:
Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land bzw. von einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. € 340,-.
Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der vom Land oder einer Bundesförderstelle genehmigten und ausbezahlten Fördersumme max. € 500,-.
Förderungsvoraussetzungen
Genehmigter Förderungsantrag für Alternativenergieanlagen und Auszahlungsbeleg der Förderung des Landes Burgenland bzw. einer Bundesförderstelle. Die Förderung der zu errichtenden Alternativenergieanlagen gilt ausschließlich für Einfamilienhäuser im Eisenstädter Stadtgebiet.
Erforderliche Unterlagen
Förderwerber*innen, welche eine Rechnung von einer befugten Firma mit einem „Nullsteuersatz“ für Photovoltaikmodule, die nach dem 01.01.2024 geliefert und/oder installiert wurden und eine Engpassleistung von nicht mehr als 35 kW (peak) aufweist, erhalten folgende Förderung:
Die bloße Nachrüstung einer bestehenden Anlage mit einem Speicher ist nicht förderfähig.
Die Förderung besteht in einem Barzuschuss in Höhe von 20 % der nicht verrechneten Umsatzsteuer der vorgelegten Rechnung mit Nullsteuersatz max. € 500,-.
Förderungsvoraussetzungen
Rechnung mit einem „Nullsteuersatz“ für Photovoltaikmodule samt deren Zubehör sowie Speicher, die nach dem 01.01.2024 geliefert und/oder installiert wurden und eine Engpassleistung von nicht mehr als 35 kW (peak) aufweisen. Bei Anlagen mit mehr als 20 kW (peak) muss ebenfalls eine entsprechende Genehmigung gem. Bgld. Baugesetz vorliegen.
Die Förderung der zu errichtenden Alternativenergieanlagen gilt ausschließlich für Einfamilienhäuser im Eisenstädter Stadtgebiet.
Erforderliche Unterlagen
Gültigkeit der Variante 2
Die Förderung wird befristet und gilt solange die Fördermaßnahmen des Bundes in dieser Form bestehen.
Für die Förderung besteht kein Rechtsanspruch und werden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel vergeben.
Antragsformulare gibt es in der Bürgerservicestelle des Rathauses und zum Downloaden.