Lehrlingsförderung

Rathaus & Politik

Lehrlingsförderung

Lehrlinge, die ihren Hauptwohnsitz in Eisenstadt haben und ihre Lehre bis zum vollendeten 19. Lebensjahr begonnen haben, können im Rathaus um einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro pro Lehrjahr ansuchen.

Wer hat Anspruch: 

  • Hauptwohnsitz in Eisenstadt
  • Beginn der Lehre bis zum vollendeten 19. Lebensjahr
  • Lehrstelle oder Berufsschule außerhalb von Eisenstadt

Antragsformulare gibt es in der Bürgerservicestelle des Rathauses bzw. hier als Download.