Rathaus & Politik
Die Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt unterstützt sowohl ihre Bürger*innen als auch Vereine und Organisationen mit einer Vielzahl an Beihilfen und Subventionen.
Sei es der Ankauf eines E-Bikes, die Erneuerung einer alten Fassade, die Anschaffung einer Alarmanlage oder die finanzielle Unterstützung für Lehrlinge und Student*innen - die Stadt bietet eine breite Palette.
Die Stadt Eisenstadt unterstützt ebenfalls Veranstaltungen von Vereinen und Organisationen oder auch Projekte von Privatpersonen mit Geld- und Sachleistungen.
Auch Unternehmer*innen, die sich in der Innenstadt ansiedeln, können finanziell von der Stadt profitieren.
Hier finden Sie eine Liste aller Fördermöglichkeiten:
Der Gemeinderat der Freistadt Eisenstadt hat in seiner Sitzung am 19. Juni 2013, gem. Eisenstädter Stadtrecht § 12 (2) Z. 9 einstimmig neue Richtlinien für die Gewährung von Subventionen beschlossen. Diese Richtlinien gelten seit 1. September 2013.
Ganz besonders wollen wir auf folgende Punkte hinweisen:
Diese Richtlinie regelt die Subventionen / die Zuwendungen von Geldleistungen, aber auch von Sachleistungen (wie z.B. unentgeltliche Beistellung von Material, Maschinen, Geräten, Liegenschaften, Veranstaltungsräume oder Sportstätten), bzw. die Erbringung von Dienstleistungen oder die Beistellung von Personal.
Grundsätzlich ist für ein Ansuchen dieses Formular zu verwenden: Download hier.
Schriftliche Ansuchen haben nach Möglichkeit bis spätestens 30. September des Vorjahres vor der Subventionsgewährung bei der Freistadt Eisenstadt einzulangen, um entsprechende Dispositionen im Voranschlag zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere Ansuchen, mit denen eine Subvention von mehr als € 730,- beantragt werden.
Die Richtlinien regeln u.a. auch die Fördervoraussetzungen, die Art und das Ausmaß der Subventionen und die Auflagen.
Sie haben von der Landeshauptstadt Freistadt Eisenstadt eine Zusage für eine Subvention/Förderung in Form einer Geldleistung, einer Sachleistung (z.B. unentgeltliche Beistellung von Material, Maschinen, Geräte, Liegenschaften, Veranstaltungsräumen oder Sportstätten etc.) oder der Beistellung von Personal bzw. Dienstleistungen (z.B. Aufwendungen der Wirtschaftsbetriebe, etc.) gemäß der Subventionsrichtlinien der Stadt erhalten.
Entsprechend dieser Richtlinien haben die Subventionsempfänger*innen auf Druckwerken und Publikationen das Förderlogo der Stadt entsprechend darzustellen und auf den Subventionsgeber hinzuweisen. Ein entsprechender Nachweis ist mit der Vorlage der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel zu erbringen.
Tel.DW: 701
Zimmer-Nr.: 1.03
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